Im Hinblick darauf sollte vor
Abschluss des notariellen Kaufvertrags darauf geachtet
werden, dass insbesondere folgende Punkte von entscheidender
Bedeutung werden können:
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Bestimmung
von Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen
(insbesondere bei noch zu erbringenden Bauleistungen)
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Gewährleistungsausschlüsse |
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Belastung
des Grundstücks mit Altlasten |
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Rechte
Dritter (z. B. Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Nießbrauch,
Hypotheken, Mietverträge, Vorkaufsrechte etc.)
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wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Vertragspartners |
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ggf.
künftig anfallende Erschließungskosten |
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Bestimmung
des Fälligkeitstermins für den Kaufpreis,
dingliche Absicherung eventueller Vorausleistungen des
Käufers. |
Weiter sollten die steuerlichen
Auswirkungen des Immobiliengeschäfts überdacht
und gegebenenfalls optimiert werden, insbesondere
durch
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Immobilienveräußerung
unter Beachtung der steuerschädlichen 3-Objekt-Grenze
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Steuergünstige
Übertragung von Immobilien, insbesondere Schenkung
unter Nutzung der Steuervorteile |