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Bei der Veräußerung
von Immobilien werden regelmäßig erhebliche Vermögenswerte
übertragen. Unabhängig davon, ob das Geschäft lediglich
ein unbebautes Grundstück, eine zu errichtende oder bereits fertig
gestellte Immobilie betrifft, ist der Nichtjurist mit der Beurteilung
ihm vorgelegter notarieller Verträge oft überfordert. Weist
die verkaufte Immobilie Mängel auf, stellt sich die Frage, ob
und inwieweit Ansprüche auf Beseitigung dieser Mängel, Herabsetzung
des Kaufpreises oder gar Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen.
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Immobilienrecht
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Im Hinblick darauf sollte vor
Abschluss des notariellen Kaufvertrags darauf geachtet
werden, dass insbesondere folgende Punkte von entscheidender
Bedeutung werden können:
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Bestimmung
von Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen
(insbesondere bei noch zu erbringenden Bauleistungen)
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Gewährleistungsausschlüsse |
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Belastung
des Grundstücks mit Altlasten |
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Rechte
Dritter (z. B. Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Nießbrauch,
Hypotheken, Mietverträge, Vorkaufsrechte etc.)
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wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Vertragspartners |
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ggf.
künftig anfallende Erschließungskosten |
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Bestimmung
des Fälligkeitstermins für den Kaufpreis,
dingliche Absicherung eventueller Vorausleistungen des
Käufers. |
Weiter sollten die steuerlichen
Auswirkungen des Immobiliengeschäfts überdacht
und gegebenenfalls optimiert werden, insbesondere
durch
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Immobilienveräußerung
unter Beachtung der steuerschädlichen 3-Objekt-Grenze
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Steuergünstige
Übertragung von Immobilien, insbesondere Schenkung
unter Nutzung der Steuervorteile |
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