Unter Berücksichtigung möglicher
Reaktionen der Gegenseite gilt es daher, gemeinsam mit dem
Mandanten Strategien zu erörtern und zu entwickeln.
Auseinandersetzungen werden stets vor dem Hintergrund der
Wirtschaftlichkeit für den Mandanten betrieben. Der
Gerichtsweg wird dabei nur dann favorisiert, wenn hierfür
rechtliche Gründe bestehen. In den meisten anderen
Fällen erscheint es im Regelfall effizienter, die Angelegenheit
einer außergerichtlichen Beilegung zuzuführen.
Zum Nachteil des Mandanten zeitraubende und kostenträchtige
Prozesse lassen sich so vermeiden.
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