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Beratungsgebiete
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Das Gesellschaftsrecht regelt das Recht der Unternehmen und Verbände. Fragen des Gesellschaftsrechts stellen sich in allen Phasen vom Gründungsentschluss bis zur Beendigung. Jede Entscheidung der verantwortlich Handelnden kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für das Unternehmen entfalten. Die sorgfältige Vorbereitung von Entscheidungen unter Beachtung des nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich Machbaren ist daher eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Erfolg eines Unternehmens.

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Gesellschaftsrecht

Dies gilt insbesondere im Hinblick auf:
die Wahl der Rechtsform einer Gesellschaft (z.B. GmbH, GbR, AG, KG, OHG, Stiftung, Genossenschaft, stille Gesellschaft etc. sowie Kombinationen dieser Rechtsformen)
die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nach den konkreten Bedürfnissen, etwa durch Vinkulierung
von Gesellschaftsanteilen, Statuierung von Gesellschafter-Sonderrechten, Nachfolgeregelungen etc.
die rechtlich zutreffende Entscheidung bezüglich Geld- oder Sacheinlage und deren wirksame Erbringung
die zulässige Wahl der Firmierung
die Haftung des Geschäftsführers, insbesondere Gründungshaftung, Handelndenhaftung, Steuerhaftung, Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
die Haftung der Gesellschafter, insbesondere Ausfallhaftung, Durchgriffshaftung, Nachschusspflichten
Gesellschafterdarlehen und Eigenkapitalersatzhaftung des Gesellschafters
die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
die Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, insbesondere Gehalt des Geschäftsführers (z. B. Tantiemen, Pensionszusagen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Finanzrechtsprechung, Altersversorgung und deren Insolvenzschutz)
die Bestellung - einschließlich der gerichtlichen Bestellung - und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, Vorständen bzw. Geschäftsführern sowie deren Rechte und Pflichten
die Regelung von Geschäftsführer- bzw. Vorstandsbefugnissen und -pflichten
die Vorbereitung wirksamer Gesellschafterbeschlüsse
das rechtzeitige Vorgehen gegen unwirksame Beschluss-
fassungen der Gesellschafter durch Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage, ggf. mittels einstweiliger Verfügung
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber pflichtwidrig handelnden Geschäftsführern, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern
die rechtliche Reaktion auf Treuepflichtverletzungen von Gesellschaftern
die Aufnahme weiterer Gesellschafter
die Übertragung von Geschäftsanteilen
die Vorbereitung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
die Unternehmensveräußerung
die Ausschließung eines Gesellschafters
die Einziehung von Geschäftsanteilen
die Liquidation einer Gesellschaft
Rangrücktrittsverträge zur Vermeidung einer Überschuldung
Treuhandverträge über einen Geschäftsanteil
Stimmbindungsverträge
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge
die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften
die Spaltung des Unternehmens in mehrere Gesellschaften
die formwechselnde Umwandlung des Unternehmens (z. B. von GmbH in eine AG, OHG in eine GmbH oder AG, GmbH & Co. KG in eine GmbH, GbR in eine GmbH, GmbH in eine eG, GmbH in eine KGaA etc.)

etc.