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Das Gesellschaftsrecht
regelt das Recht der Unternehmen und Verbände. Fragen des Gesellschaftsrechts
stellen sich in allen Phasen vom Gründungsentschluss bis zur
Beendigung. Jede Entscheidung der verantwortlich Handelnden kann
erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für das Unternehmen
entfalten. Die sorgfältige Vorbereitung von Entscheidungen
unter Beachtung des nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich
Machbaren ist daher eine der unabdingbaren Voraussetzungen für
den Erfolg eines Unternehmens.
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Gesellschaftsrecht
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Dies gilt insbesondere im
Hinblick auf: |
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die Wahl der Rechtsform einer
Gesellschaft (z.B. GmbH, GbR, AG, KG, OHG, Stiftung,
Genossenschaft, stille Gesellschaft etc. sowie Kombinationen
dieser Rechtsformen)
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die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
bzw. der Satzung nach den konkreten Bedürfnissen,
etwa durch Vinkulierung
von Gesellschaftsanteilen, Statuierung von Gesellschafter-Sonderrechten,
Nachfolgeregelungen etc.
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die rechtlich zutreffende Entscheidung
bezüglich Geld- oder Sacheinlage und deren
wirksame Erbringung
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die zulässige
Wahl der Firmierung |
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die Haftung des Geschäftsführers,
insbesondere Gründungshaftung, Handelndenhaftung,
Steuerhaftung, Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
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die Haftung der Gesellschafter,
insbesondere Ausfallhaftung, Durchgriffshaftung,
Nachschusspflichten
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Gesellschafterdarlehen und
Eigenkapitalersatzhaftung des Gesellschafters
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die Vermeidung
verdeckter Gewinnausschüttungen |
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die Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen,
insbesondere Gehalt des Geschäftsführers
(z. B. Tantiemen, Pensionszusagen unter Berücksichtigung
der Vorgaben der Finanzrechtsprechung, Altersversorgung
und deren Insolvenzschutz)
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die Bestellung - einschließlich
der gerichtlichen Bestellung - und Abberufung von
Aufsichtsratsmitgliedern, Vorständen bzw. Geschäftsführern
sowie deren Rechte und Pflichten
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die Regelung von Geschäftsführer-
bzw. Vorstandsbefugnissen und -pflichten
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die Vorbereitung
wirksamer Gesellschafterbeschlüsse |
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das rechtzeitige Vorgehen gegen
unwirksame Beschluss-
fassungen der Gesellschafter durch Anfechtungs-
bzw. Nichtigkeitsklage, ggf. mittels einstweiliger
Verfügung
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die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
gegenüber pflichtwidrig handelnden Geschäftsführern,
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern
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die rechtliche Reaktion auf
Treuepflichtverletzungen von Gesellschaftern
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die Aufnahme
weiterer Gesellschafter |
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die Übertragung
von Geschäftsanteilen |
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die Vorbereitung
und Gestaltung der Unternehmensnachfolge |
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die Unternehmensveräußerung |
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die Ausschließung
eines Gesellschafters |
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die Einziehung
von Geschäftsanteilen |
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die Liquidation
einer Gesellschaft |
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Rangrücktrittsverträge
zur Vermeidung einer Überschuldung |
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Treuhandverträge
über einen Geschäftsanteil |
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Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsverträge |
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die Verschmelzung
mehrerer Gesellschaften |
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die
Spaltung des Unternehmens in mehrere Gesellschaften |
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die formwechselnde Umwandlung
des Unternehmens (z. B. von GmbH in eine AG, OHG
in eine GmbH oder AG, GmbH & Co. KG in eine
GmbH, GbR in eine GmbH, GmbH in eine eG, GmbH in
eine KGaA etc.)
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