Dreher-Lutz
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Wie jede Leistung des täglichen Lebens ist auch die anwaltliche Tätigkeit zu vergüten. Fragen Sie nach den für Sie entstehenden Kosten. In einem ersten Beratungsgespräch klären die Partner mit Ihnen den möglichen Umfang Ihrer Angelegenheit.
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Honorar

Honorar

Hierzu gehört zum einen die Aufarbeitung des Geschehens sowie zum anderen die Erörterung der potenziellen Schritte zur Lösung des Problems. Ziel ist es, die anwaltlichen Gebühren in ein angemessenes Verhältnis zu dem realistischen wirtschaftlichen Ergebnis für Sie zu setzen. Neben der Abrechnung nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kommt in diesem Zusammenhang die Vereinbarung eines Stundenhonorars in Betracht. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so klären wir, ob diese im Einzelfall für die Gebühren eintritt. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, so beschränkt sich Ihr wirtschaftliches Risiko in der Regel auf die im Versicherungsvertrag evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.