Hierzu gehört zum
einen die Aufarbeitung des Geschehens sowie zum anderen
die Erörterung der potenziellen Schritte zur Lösung
des Problems. Ziel ist es, die anwaltlichen Gebühren
in ein angemessenes Verhältnis zu dem realistischen
wirtschaftlichen Ergebnis für Sie zu setzen. Neben
der Abrechnung nach den Sätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
(RVG) kommt in diesem Zusammenhang die Vereinbarung eines
Stundenhonorars in Betracht. Verfügen Sie über
eine Rechtsschutzversicherung, so klären wir, ob diese
im Einzelfall für die Gebühren eintritt. Übernimmt
die Rechtsschutzversicherung die Kosten, so beschränkt
sich Ihr wirtschaftliches Risiko in der Regel auf die im
Versicherungsvertrag evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.
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