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Beratungsgebiete
Beratungsgebiete
Das Handelsrecht beinhaltet das Recht der Kaufleute. Maßgebliche – nicht aber ausschließliche – Grundlage des Rechtsgebiets bilden die Bestimmungen des am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen Handelsgesetzbuchs (HGB). Trotz des extremen Wandels des Wirtschaftsverkehrs wurden die Regelungen des HGB in erstaunlich geringem Maße dem Lauf der Zeit angepasst.
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Handelsrecht

Bedeutung erlangt das Handelsrecht z. B. bei folgenden Fragestellungen:

Rechtliche Stellung von Handelsvertretern (z. B. Provisions- und Ausgleichsansprüche, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Kündigungsfristen etc.) und Handelsmaklern (z. B. Lohnansprüche, Haftung gegenüber den Parteien, Pflicht zur Führung eines Tagebuchs)
Erteilung und Umfang von Prokura und Handlungsvollmacht
Namensgebung für ein Unternehmen
Pflicht zur Eintragung bestimmter Tatsachen in das Handelsregister (z. B. Anmeldung des Unternehmens, Erteilung von Prokura, Errichtung von Zweigniederlassungen) und Auswirkungen der Eintragung
Besonderheiten bei Geschäften, an denen auf einer oder beiden Seiten Kaufleute beteiligt sind (z. B. Wirkung von Handelsbräuchen, Wirkung des Schweigens, Untersuchungs- und Rügepflichten bzgl. gelieferter Ware)
Recht der OHG´s, KG´s oder stillen Gesellschaften
Kommissionsgeschäfte, bei denen es jemand gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen für Rechnung eines Dritten zu kaufen oder ver- kaufen
Frachtgeschäfte
Speditionsgeschäfte
Lagergeschäfte