Bedeutung erlangt das Handelsrecht
z. B. bei folgenden Fragestellungen:
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Rechtliche
Stellung von Handelsvertretern (z. B. Provisions- und
Ausgleichsansprüche, nachvertragliche Wettbewerbsverbote,
Kündigungsfristen etc.) und Handelsmaklern (z.
B. Lohnansprüche, Haftung gegenüber den Parteien,
Pflicht zur Führung eines Tagebuchs) |
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Erteilung
und Umfang von Prokura und Handlungsvollmacht |
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Namensgebung
für ein Unternehmen |
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Pflicht
zur Eintragung bestimmter Tatsachen in das Handelsregister
(z. B. Anmeldung des Unternehmens, Erteilung von Prokura,
Errichtung von Zweigniederlassungen) und Auswirkungen
der Eintragung |
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Besonderheiten
bei Geschäften, an denen auf einer oder beiden
Seiten Kaufleute beteiligt sind (z. B. Wirkung von Handelsbräuchen,
Wirkung des Schweigens, Untersuchungs- und Rügepflichten
bzgl. gelieferter Ware) |
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Recht
der OHG´s, KG´s oder stillen Gesellschaften |
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Kommissionsgeschäfte,
bei denen es jemand gewerbsmäßig übernimmt,
Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen für Rechnung
eines Dritten zu kaufen oder ver- kaufen |