|
|
Das Handelsrecht
beinhaltet das Recht der Kaufleute. Maßgebliche – nicht
aber ausschließliche – Grundlage des Rechtsgebiets bilden
die Bestimmungen des am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen Handelsgesetzbuchs
(HGB). Trotz des extremen Wandels des Wirtschaftsverkehrs wurden die
Regelungen des HGB in erstaunlich geringem Maße dem Lauf der
Zeit angepasst. |
|
|
Handelsrecht
|
Bedeutung erlangt das Handelsrecht
z. B. bei folgenden Fragestellungen:
|
|
Rechtliche
Stellung von Handelsvertretern (z. B. Provisions- und
Ausgleichsansprüche, nachvertragliche Wettbewerbsverbote,
Kündigungsfristen etc.) und Handelsmaklern (z.
B. Lohnansprüche, Haftung gegenüber den Parteien,
Pflicht zur Führung eines Tagebuchs) |
|
Erteilung
und Umfang von Prokura und Handlungsvollmacht |
|
Namensgebung
für ein Unternehmen |
|
Pflicht
zur Eintragung bestimmter Tatsachen in das Handelsregister
(z. B. Anmeldung des Unternehmens, Erteilung von Prokura,
Errichtung von Zweigniederlassungen) und Auswirkungen
der Eintragung |
|
Besonderheiten
bei Geschäften, an denen auf einer oder beiden
Seiten Kaufleute beteiligt sind (z. B. Wirkung von Handelsbräuchen,
Wirkung des Schweigens, Untersuchungs- und Rügepflichten
bzgl. gelieferter Ware) |
|
Recht
der OHG´s, KG´s oder stillen Gesellschaften |
|
Kommissionsgeschäfte,
bei denen es jemand gewerbsmäßig übernimmt,
Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen für Rechnung
eines Dritten zu kaufen oder ver- kaufen |
|
|
|