Nur
den steuerlichen Aspekt bei einer Gestaltung
zu beleuchten, ist im Interesse des Mandanten
meist zu wenig. Oftmals erweist sich eine
aus vorwiegend steuerlichen Gründen gewählte
Gestaltung im Streitfalle als Bumerang, wenn
Risiken nicht erkannt und entsprechend abgesichert
werden. Der erstrebte Steuervorteil und das
Risiko eventueller Vermögensnachteile
sind konkret abzuwägen. Solche Risiken
aufzuzeigen, mit dem Mandanten gemeinsam abzuwägen
und soweit möglich abzusichern, ist Ziel
der Beratung durch den Fachanwalt. |