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Immense Vermögenswerte
werden in der Bundesrepublik jährlich vererbt oder verschenkt.
Das Erbrecht erlangt hierbei zum einen dann Relevanz, wenn es um die
Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge geht. Zum anderen
ist es im Falle des Todes von Bedeutung, wenn erbrechtliche Ansprüche
durchzusetzen oder abzuwehren sind. Um steuerliche Ansprüche
des Fiskus für die nachfolgende Generation so gering wie möglich
zu halten, empfiehlt es sich, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu
übertragen. Eine erbrechtliche Beratung sollte daher immer steuerliche
Auswirkungen berücksichtigen. |
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Erbrecht
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Vor einer Entscheidung zu der
Frage, ob ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag
geschlossen werden soll, sind insbesondere zu klären:
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Regelungsziel
des Erblassers (z. B.: Wer soll was erben?
Wer soll bestimmte Vermögensgegenstände erhalten?
Sollen Auflagen erteilt werden? Soll eine Erbengemeinschaft
erst nach einer bestimmten Zeit auseinander gesetzt
werden können? Soll jemand für die Geltendmachung
des Pflichtteilsrechts „bestraft“ werden?
etc.) |
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Erbeinsetzung
(Alleinerbe oder Erbengemeinschaft, Ersatzerben, Vor-
und Nacherbfolge) |
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Pflichtteilsberechtigte
einschließlich der Möglichkeit, einen Pflichtteilsverzicht
zu vereinbaren oder den Pflichtteil zu entziehen |
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Bindung
an ein evtl. vorhandenes gemeinsames Testament oder
einen Erbvertrag |
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bei Vorhandensein
von Anteilen an einer Gesellschaft: Bindung an den Gesellschaftsvertrag
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bei allen
Bindungen: Möglichkeiten der Änderung oder
Aufhebung |
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steuerliche
Auswirkungen und deren Optimierung durch vorzeitige
Übertragung von Vermögen |
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bei vorzeitiger
Übertragung von Vermögen: Sicherung von Rechten
des Übertragenden (z. B. durch Einräumung
eines Nießbrauch- oder Wohnrechts, Recht auf Rückforderung
des Vermögens für bestimmte Fälle etc.)
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Einsetzung
eines Testamentsvollstreckers |
Nach dem Versterben des Erblassers
werden insbesondere folgende Punkte relevant:
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Klärung
des Vorhandenseins eines Testaments oder Erbvertrags
einschließlich deren Auslegung |
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Beantragung
eines Erbscheins durch die Erben |
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ggf.
für den Testamentsvollstrecker: Beantragung eines
Testamentsvollstreckerzeugnisses |
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Aufstellung
eines Verzeichnisses über das Vermögen des
Erblassers inkl. der Bewertung des Vermögens |
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Begleichung
der Verbindlichkeiten des Erblassers und der durch den
Tod des Erblassers entstandenen Verpflichtungen |
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Aufteilung
des Vermögens des Erblassers unter Beachtung letztwilliger
Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag und gesetzlicher
Regelungen (z. B. zum Pflichtteilsrecht) |
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Erstellung
und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. |
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