Dreher-Lutz
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Beratungsgebiete
Beratungsgebiete
Immense Vermögenswerte werden in der Bundesrepublik jährlich vererbt oder verschenkt. Das Erbrecht erlangt hierbei zum einen dann Relevanz, wenn es um die Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge geht. Zum anderen ist es im Falle des Todes von Bedeutung, wenn erbrechtliche Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren sind. Um steuerliche Ansprüche des Fiskus für die nachfolgende Generation so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Eine erbrechtliche Beratung sollte daher immer steuerliche Auswirkungen berücksichtigen.
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Erbrecht

Erbrecht

Vor einer Entscheidung zu der Frage, ob ein Testament errichtet oder ein Erbvertrag geschlossen werden soll, sind insbesondere zu klären:

Regelungsziel des Erblassers (z. B.: Wer soll was erben?
Wer soll bestimmte Vermögensgegenstände erhalten?
Sollen Auflagen erteilt werden? Soll eine Erbengemeinschaft erst nach einer bestimmten Zeit auseinander gesetzt werden können? Soll jemand für die Geltendmachung des Pflichtteilsrechts „bestraft“ werden? etc.)
Vermögensverhältnisse
Familienverhältnisse
Erbeinsetzung (Alleinerbe oder Erbengemeinschaft, Ersatzerben, Vor- und Nacherbfolge)
Pflichtteilsberechtigte einschließlich der Möglichkeit, einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren oder den Pflichtteil zu entziehen
Bindung an ein evtl. vorhandenes gemeinsames Testament oder einen Erbvertrag
bei Vorhandensein von Anteilen an einer Gesellschaft: Bindung an den Gesellschaftsvertrag
bei allen Bindungen: Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung
steuerliche Auswirkungen und deren Optimierung durch vorzeitige Übertragung von Vermögen
bei vorzeitiger Übertragung von Vermögen: Sicherung von Rechten des Übertragenden (z. B. durch Einräumung eines Nießbrauch- oder Wohnrechts, Recht auf Rückforderung des Vermögens für bestimmte Fälle etc.)
Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

etc.

Nach dem Versterben des Erblassers werden insbesondere folgende Punkte relevant:

Klärung des Vorhandenseins eines Testaments oder Erbvertrags einschließlich deren Auslegung
Beantragung eines Erbscheins durch die Erben
ggf. für den Testamentsvollstrecker: Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Aufstellung eines Verzeichnisses über das Vermögen des Erblassers inkl. der Bewertung des Vermögens
Begleichung der Verbindlichkeiten des Erblassers und der durch den Tod des Erblassers entstandenen Verpflichtungen
Aufteilung des Vermögens des Erblassers unter Beachtung letztwilliger Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag und gesetzlicher Regelungen (z. B. zum Pflichtteilsrecht)
Erstellung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.