Im Zusammenhang
mit der Nutzung des Internets können in unterschiedlichster Weise
rechtliche Probleme auftreten. Zum Teil hat der Gesetzgeber hierauf
reagiert. Mit dem Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz oder
den Regelungen zum Fernabsatz schuf er spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Geklärt werden sollen hiermit Fragen des Datenschutzes, des Abschlusses
auch formbedürftiger Verträge im Internet sowie des Schutzes
von Verbrauchern vor den Folgen eines unüberlegten und übereilten
Vertragsschlusses durch Nutzung der neuen Medien.
Multimediarecht
Bestehen derartige Spezialregelungen
nicht, muss sich die Praxis mit den allgemeinen
gesetzlichen Grundlagen behelfen. Betroffen hiervon
sind beispielsweise
Domainstreitigkeiten
Probleme im Zusammenhang mit
dem Abschluss von Verträgen des täglichen
Lebens (so z. B. Kaufverträgen, Mietverträgen
etc.)
Auseinandersetzungen im Zusammenhang
mit E-Mail- Verträgen
Streitigkeiten
um Webhosting-Verträge
Beurteilung
der Zulässigkeit werblicher Auftritte
Fragen
der Beachtung fremder Urheberrechte durch Übernahme
fremder Inhalte
Probleme
im Zusammenhang mit der Verletzung fremder Markenrechte
etc.
Die
höchstrichterliche Rechtsprechung hat in diesem
Zusammenhang bereits eine Reihe von Rechtsfragen beantwortet,
so dass insoweit eine gewisse Rechtssicherheit eingekehrt
ist. Gleichwohl verbleibt im Einzelfall immer wieder
richterlicher Klärungsbedarf, der die Entwicklung
des Multimediarechts auch für die Zukunft vorantreiben
wird.