Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
sollte insbesondere vor dem Abschluss folgender
Verträge bzw. der Verwendung folgender Regelungen
eine eingehende rechtliche Prüfung stattfinden:
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Verträge,
die das Ausscheiden eines Gesellschafters
zum Gegenstand haben |
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Veräußerung
von Geschäftsanteilen |
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Geschäftsführer-
oder Vorstandsanstellungsverträge |
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Aufhebung
von Arbeitsverträgen |
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Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen |
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Allgemeine
Einkaufsbedingungen |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
Auch nach Abschluss einer Vereinbarung
kann eine Überprüfung des Vertrags im
Streitfalle zu einer wesentlichen Änderung
der Verhandlungsposition führen. Dies ist beispielsweise
dann der Fall, wenn einzelne Klauseln von Gesetzes
wegen oder nach dem Stand der Rechtsprechung als
unzulässig anzusehen sind.
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