Dreher-Lutz
Schild
Beratungsgebiete
Beratungsgebiete
Verträge werden in den unterschiedlichsten Situationen des Alltags geschlossen. Ihre sorgfältige Gestaltung im Vorfeld kann langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vermeiden helfen. Im Bereich von wiederholt genutzten Verträgen schränkt das geltende Recht die freie Vereinbarkeit ein. Für beide Vertragspartner wird zu der Überprüfung einer Vereinbarung vor ihrer Unterzeichnung insbesondere dann dringend angeraten, wenn der Vertrag von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist – wie z. B. im Falle der Übertragung größerer Vermögenswerte oder der Regelung hoher Haftungsrisiken.
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Vertragsgestaltung und -prüfung

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollte insbesondere vor dem Abschluss folgender Verträge bzw. der Verwendung folgender Regelungen eine eingehende rechtliche Prüfung stattfinden:

Gesellschaftsverträge
Unternehmenskaufverträge
Verträge, die das Ausscheiden eines Gesellschafters
zum Gegenstand haben
Veräußerung von Geschäftsanteilen
Geschäftsführer- oder Vorstandsanstellungsverträge
Arbeitsverträge
Aufhebung von Arbeitsverträgen
Handelsvertreterverträge
Kooperationsverträge
Softwareverträge
Immobilienkaufverträge
Schenkung von Immobilien
Erbverträge
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auch nach Abschluss einer Vereinbarung kann eine Überprüfung des Vertrags im Streitfalle zu einer wesentlichen Änderung der Verhandlungsposition führen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn einzelne Klauseln von Gesetzes wegen oder nach dem Stand der Rechtsprechung als unzulässig anzusehen sind.