Bevor eine Marke angemeldet wird,
sollte zunächst überprüft werden,
ob dem ältere Markenrechte eines Dritten entgegenstehen.
Die Anmeldung hat auf den hierfür vorgesehenen
amtlichen Vordrucken zu erfolgen. Das Patent- und
Markenamt stellt nach dem Eingang der Anmeldung
eine entsprechende Empfangsbescheinigung aus und
fordert zur Begleichung der Anmeldegebühr auf.
Nach Entrichtung der Gebühr prüft das
Patent- und Markenamt, ob der Eintragung Hindernisse
entgegenstehen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt
die Eintragung. Binnen einer Frist von drei Monaten
nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung
kann dann von einem Markeninhaber, der über
ältere Rechte verfügt, Widerspruch gegen
die Eintragung erhoben werden. Die Schutzdauer einer
eingetragenen Marke beginnt mit dem Tag der Anmeldung
und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in
den der Anmeldetag fällt. Sie sollte daher
vor Ablauf verlängert werden.