Dreher-Lutz
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Beratungsgebiete
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Bei der Veräußerung von Immobilien werden regelmäßig erhebliche Vermögenswerte übertragen. Unabhängig davon, ob das Geschäft lediglich ein unbebautes Grundstück, eine zu errichtende oder bereits fertig gestellte Immobilie betrifft, ist der Nichtjurist mit der Beurteilung ihm vorgelegter notarieller Verträge oft überfordert. Weist die verkaufte Immobilie Mängel auf, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Ansprüche auf Beseitigung dieser Mängel, Herabsetzung des Kaufpreises oder gar Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen.
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Immobilienrecht

Immobilienrecht

Im Hinblick darauf sollte vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags darauf geachtet werden, dass insbesondere folgende Punkte von entscheidender Bedeutung werden können:

Bestimmung von Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen (insbesondere bei noch zu erbringenden Bauleistungen)
Gewährleistungsausschlüsse
Belastung des Grundstücks mit Altlasten
Rechte Dritter (z. B. Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Nießbrauch, Hypotheken, Mietverträge, Vorkaufsrechte etc.)
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vertragspartners
ggf. künftig anfallende Erschließungskosten
Bestimmung des Fälligkeitstermins für den Kaufpreis, dingliche Absicherung eventueller Vorausleistungen des Käufers.

Weiter sollten die steuerlichen Auswirkungen des Immobiliengeschäfts überdacht und gegebenenfalls optimiert werden, insbesondere durch

Immobilienveräußerung unter Beachtung der steuerschädlichen 3-Objekt-Grenze
Steuergünstige Übertragung von Immobilien, insbesondere Schenkung unter Nutzung der Steuervorteile