Dreher-Lutz
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Beratungsgebiete
Beratungsgebiete

Software kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen zum Gegenstand von Geschäftsabschlüssen gemacht werden. Neben Leasing und Kauf werden insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung individuell auf die Anforderungen des Kunden abgestimmter Software Verträge geschlossen. Oft wird daneben die Pflege der Software vereinbart. Jede der Erscheinungsformen bringt eigene rechtliche Probleme mit sich. Sowohl aus Sicht des veräußernden Unternehmers als auch aus Sicht des Kunden empfiehlt sich eine genaue vertragliche Festlegung des Geschuldeten. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um die Herstellung und Überlassung individueller Software geht.

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Beratungsgebiete

EDV-Recht

Je nach Lage des Einzelfalls können neben dem Vertragsgegenstand und der Vergütung beispielsweise als regelungsbedürftig erscheinen
Softwarespezifikation und Pflichtenheft
Fertigstellungstermin
Quellcodeübergabe und Weiterverwertung
Abnahme
Mitwirkungspflichten des Anwenders
Einsatz von Subunternehmern
Einweisung
Folgen nachträglicher Änderungswünsche
Pflegeleistungen
Geltung von DIN-Normen
Vervielfältigungsrechte
Zugriffsschutz
Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
Dekompilierung und Programmänderungen
Weiterveräußerung oder Weitervermietung
Gewährleistung
Haftung, ggf. Haftpflichtversicherung
Untersuchungs- und Rügepflichten des Anwenders
Obhuts-, Geheimhaltungs- und Informationspflichten
Eigentumsvorbehalt
Kündigungsrechte
Rückgabe- und Löschungspflichten

etc.

Streitigkeiten entstehen oft daraus, dass die Parteien zu einzelnen Punkten keine Regelung getroffen haben. Die sorgfältige Gestaltung der Vereinbarung empfiehlt sich daher. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass bei mehrfacher Verwendung eines Vertrags durch einen der beiden Vertragspartner Regelungen unwirksam sind, die den anderen Teil unangemessen benachteiligen.

So sind z.B. weitgehende Haftungsausschlüsse regelmäßig unzulässig. Weniger kann daher durchaus mehr sein.